28.05.2021

Die Bundesländer lassen bei der heutigen Bundesratsentscheidung zum Baulandmobilisierungsgesetz den Tierwohlstallbau unberücksichtigt. „Diese Entscheidung ist ein Rückschlag für die Landwirte, die die hohen Anforderungen des Gesetzgebers und der Verbraucher nach mehr Tierwohl in den Ställen umsetzen wollen. Wir haben kein Verständnis dafür, dass der Weg zu höheren Tierwohlstandards so blockiert wird,“ bewertet der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, das Abstimmungsergebnis. Zudem stehe die Entscheidung diametral zu der Bundesratsstellungnahme zum jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches. Noch im Dezember 2020 habe der Bundesrat gefordert, die Hemmnisse beim Tierwohlstallbau zu beseitigen.

Während Wissenschaft, Landwirtschaft, Fach- und Tierschutzorganisationen gemeinsam mit Hochdruck an der Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland arbeiten, lässt nun nach dem Deutschen Bundestag auch der Bundesrat die Möglichkeit für den Umbau zahlreicher Ställe hin zu mehr Tierwohl fallen - und wirft damit die Arbeit und das Ergebnis des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung sang- und klanglos über Bord. Damit sind auch die vom Bundesrat bewirkten hohen und weit über das EU-Recht hinausgehenden Vorgaben der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung baurechtlich nicht umsetzbar. Für den DBV ist die Nichtberücksichtigung des Tierwohlstallbaus ein weiterer Beleg dafür, dass ein echter politischer Wille und Verantwortungsbewusstsein für höhere Standards in den Ställen fehlt.