23.11.2022

Das Bundesbauministerium hat in der vergangenen Woche eine Formulierungshilfe für die Regierungskoalition im Deutschen Bundestag in die Verbändeanhörung gegeben. Der Deutsche Bauernverband nimmt dazu wie folgt Stellung:
Der geplante Gesetzentwurf zum Tierwohlstallbau bleibt weit hinter dem Notwendigen und dem bereits Vereinbarten zurück. Sowohl der Bundesrat als auch das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung haben hierzu bereits Vorschläge unterbreitet, die die Landwirte beim Umbau zu höheren Tierwohlstandards wirksam unterstützen würden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf geht hingegen in die entgegengesetzte Richtung und verhindert den Tierwohlstallbau. Zum einen definiert er den Tierwohlbegriff zu eng, nur bestimmte Vorgaben aus dem vom Bundesrat bisher abgelehnten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sollen darunter fallen. Ein Umbau soll darüber hinaus die Grundfläche des bestehenden Stalles einhalten. Da der Sinn höherer Tierwohlstandards aber darin besteht, den Tieren mehr Platz und Freiraum bereitzustellen, ist diese Vorgabe absolut kontraproduktiv und zeugt eher von sehr begrenztem Verständnis der Materie. Der eingebaute Zwang zum Bestandsabbau führt die Betriebe ins wirtschaftliche Abseits und bremst Umbau und jegliche Weiterentwicklung zielsicher aus.

DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken kommentiert: „Hier wird das Baurecht zum Stallbauverhinderungsrecht umfunktioniert. Nach den Unzulänglichkeiten der Haltungsformkennzeichnung ist das nun ein weiterer Beleg für den Unwillen der Bundesregierung, den Umbau der Tierhaltung zu höheren Tierwohlstandards ernsthaft anzugehen. Solche offensichtlichen gravierenden Defizite dieses Vorschlags sind inakzeptabel und kaum erklärbar“, so Krüsken. Die Bauern seien bereit, den Bestand bei einem Umbau nicht auszuweiten. Sie könnten jedoch nicht in einen Umbau investieren, der die Betriebsgrundlage nahezu halbiere, so Krüsken.

Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme des DBV sowie die Anlage DBV-Artikelgesetz Tierwohlstallbau.