Gemeinsames Positionspapier
für ein echtes Wolfsmanagement anlässlich der Umweltministerkonferenz im Mai 2019 in Hamburg
Die gezielte Entnahme von Wölfen (aktives Wolfsmanagement) ist nach internationalem und europäischem Recht grundsätzlich möglich. In einigen europäischen Ländern wie beispielsweise in den Nachbarländern Frankreich oder Schweden wird ein derartiges Management umgesetzt. Die Bedingungen dafür sind auch in Deutschland erfüllt, der Wolf ist keine vom Aussterben bedrohte Wildart. Eine weitere ungehinderte Ausbreitung in vom Menschen dicht besiedelte, für die landwirtschaftliche Nutzung einschließlich Nutztierhaltung entwickelte Kulturlandschaft ist für die Erhaltung einer gesunden europäischen Wolfspopulation weder erforderlich noch sinnvoll. Ein aktives Wolfsmanagement ist nicht nur für die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen, sondern vor allem auch für den Schutz von Weidetieren, zur Erhaltung von Weidelandschaften, zum Schutz des übrigen Tierartenspektrums, sowie für die Gewährleistung der Sicherheit von Hochwasserschutz- und Seedeichen dringend erforderlich.