EU, Bund und Länder beraten seit Mai über Maßnahmen zur Verbesserung der bisherigen, deutschen Ökoregelungen (ÖR) in der GAP-Förderung 2023-2027. Ziel ist es, eine höhere Teilnahme der Landwirte an den Ökoregelungen und damit auch eine Ausschöpfung des Budgets von jährlich rund 1 Milliarde Euro zu erreichen. Alle Initiativen für ein attraktiveres und bereits ab 2024 wirksames Förderangebot werden vom DBV ausdrücklich unterstützt.
Die mit der Dritten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAP-DZ-VO) beabsichtigten Maßnahmen und Prämienerhöhungen sind jedoch insgesamt noch zu zaghaft, um im Jahr 2024 eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und damit eine volle Ausschöpfung des Budgets für die Ökoregelungen zu erreichen. Das für 2024 anvisierte Förderangebot ist aus Sicht des DBV vor allem für Betriebe mit Dauergrünland einschließlich Tierhaltung und für Gemüse-, Obst- und Weinbau unzureichend. Viele Fördersätze und auch einzelne Maßnahmenkriterien sind weiterhin viel zu wenig attraktiv. Unverständlich ist, dass das Angebot bei den Ökoregelungen für Ökolandbaubetriebe eingeschränkt bleibt.
Bei der von der Bundesregierung geplanten Überprüfung der GAP-Förderung für die Jahre ab 2025 sollte die gesamte Konzeption der Ökoregelungen kritisch geprüft und hinreichend korrigiert werden. Dies gilt mehr denn je für die Verbesserung der Akzeptanz und Inanspruchnahme durch die Landwirte. Im Sinne der Vorschläge der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine wirtschaftlich attraktive Bezahlung von Agrarumweltmaßnahmen und Ökoregelungen betrifft dies insbesondere die Aspekte attraktiver Prämienkalkulationen, Maßnahmenangebote für alle Betriebsformen, attraktive Verträglichkeit mit den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) sowie zuverlässige Steuerung und Planbarkeit bei den Ökoregelungen.
In einer Stellungnahme macht der DBV detaillierte Vorschläge, wie die Verbesserung der Ökoreglungen ab 2025 gelingen kann.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.