Der Schutz von Insekten und die Förderung der Biodiversität wird von der Landwirtschaft unterstützt und zunehmend in der Praxis mit praktikablen und wirtschaftlich tragfähigen Maßnahmen umgesetzt. Das im Jahr 2019 von der Bundesregierung verabschiedete Aktionsprogramm Insektenschutz setzt aber im Bereich der Landwirtschaft allein auf Auflagen und stellt damit das Prinzip der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz in Frage. Der DBV geht davon aus, dass von der Umsetzung des Aktionsprogramms der Bundesregierung zum Insektenschutz bis zu 2 Mio. ha landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen sein können. Das Aktionsprogramm wird daher von der Landwirtschaft nicht in der Zielsetzung, sondern hinsichtlich der vorgesehenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen abgelehnt. Die Aktivitäten der Bundesregierung zum Insektenschutz müssen einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen und überarbeitet werden. Bei einer Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz muss der Kooperation ausdrücklich Vorrang vor dem Ordnungsrecht eingeräumt werden. Die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz muss gestärkt werden, um erfolgreich den Schutz von Insekten und der Biodiversität insgesamt betreiben zu können.
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