DBV-Positionspapier Klimaschutz
Leistungen der Land- und Forstwirtschaft müssen der Landwirtschaft angerechnet werden
Bereits 2018 hat sich der Deutsche Bauernverband mit seiner Klimastrategie 2.0 ehrgeizige Ziele gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 1990 zu senken. In seinem aktualisierten Positionspapier fordert der DBV, die Klimaschutzleistungen der Land- und Forstwirtschaft auch der Landwirtschaft anzurechnen.
Die Land- und Forstwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Lösung beim Klimaschutz und wird ihren Beitrag noch weiter erhöhen. Die Leistungen der Landwirtschaft durch Kohlenstoffspeicherung in Böden und Bioenergie müssen der Landwirtschaft aber angerechnet werden. Ohne eine Belohnung der Klima-Leistungen der Land- und Forstwirtschaft wird es aber nicht gelingen, die Potenziale zu heben und einen effektiven Klimaschutz zu betreiben. Für die weitere Umsetzung der Klimapolitik schlägt der DBV konkrete Maßnahmen und Prioritäten vor, die auf dem nationalen Klimaschutzprogramm 2030, dem europäischen Rahmen und dem internationalen Regelwerk (Pariser Abkommen, COP 25 in Madrid) aufsetzen:
- Klimaschutzleistungen der Land- und Forstwirtschaft anrechnen
- Erneuerbare Bioenergie im Emissionshandel befreien
- Biokraftstoffe und erneuerbare Antriebe fördern
- Landwirte mt Humusaufbau zum aktiven Klimaschützer machen
- Güllervergärung: Win-Win-Situation für Klimaschutz und Erneuerbare Energien
- Besonderheit von Methanemissionen berücksichtigen
- Klarheit schaffen bei Tierwohl und Emissionen